PSA der Kategorie 3
Schutz vor elektrostatischer Aufladung
Die europäische Norm EN 1149-5 definiert Anforderungen an elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung zur Vermeidung von feuergefährlichen elektrischen Entladungen in einer explosionsfähigen Atmosphäre. In brennbaren Atmosphären, die mit Sauerstoff angereichert sind, können sich diese Anforderungen als unzureichend erweisen. Diese Norm gilt nicht für den Schutz vor Netzspannungen.
PSA dieser Kategorie bestehen aus einem Textilmaterial mit einem Gitter aus Carbonfasern, das elektrostatische Ladungen ableitet, indem diese schrittweise im Material verteilt werden.
Zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes müssen PSA nach EN 1149-5 zwingend in Kontakt mit der Haut und der Träger geerdet sein (leitfähige Schuhe mit einem Widerstand von weniger als 1,108 Ohm).
Der menschliche Körper besitzt einen so geringen elektrischen Widerstand, dass er leitfähig ist; wenn er jedoch von der Erde isoliert ist (Fußboden oder isolierende Schuhe), kann er sich elektrostatisch aufladen.
Eine elektrische Aufladung kann unterschiedlich stattfinden:
• durch Kontakt, wenn man ein aufgeladenes Gerät oder Material berührt,
• durch Induktion infolge der Aufladung eines Kleidungsstücks oder der Nähe zu aufgeladenen Gegenständen.
Eine solche elektrische Aufladung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Sie kann so hoch sein, dass sie Funken erzeugt, was in einer zünd- oder explosionsfähigen Atmosphäre möglicherweise gravierende Folgen hat.
Es ist deshalb unerlässlich, dass Personen, die in solchen Atmosphären arbeiten, eine PSA tragen, die die Ableitung von elektrostatischer Ladung sicherstellt. Diese Personen müssen folglich:
• Arbeitskleidung gemäß der Norm EN 1149-5 tragen, die elektrostatische Ladung über leitfähige Fasern ableitet,
• entweder direkt oder über leitfähige Schuhe geerdet sein.
Eine PSA, die nur den Anforderungen der EN 1149-5 genügt, reicht nicht aus. Da das Ziel in der Verhinderung von explosionsgefährlichen elektrischen Entladungen in einer explosionsfähigen Atmosphäre besteht, müssen die hier eingesetzten PSA unbedingt auch vor Hitze schützen (EN 14116 oder EN 11612).
Alle Tätigkeiten in zünd- oder explosionsfähigen Atmosphären (ATEX-Zonen):
Raffinerien, Tankstellen, Flughäfen, Herstellung von Industriefarben und -lacken, Lebensmittelindustrie, Holzverarbeitung, Petrochemie, Gastransport und -lieferung, Kunststoffindustrie, Schweißindustrie, Metallurgie, Mechanik, Gießereiwesen, Industriemechanik, Elektromechanik, Elektronik …